Die Düngeverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass unter besonderen Umständen Sonderzuschläge in der Düngebedarfsermittlung möglich sind. Zudem gibt es Flächen, auf denen aufgrund von Naturschutz oder anderen vertraglichen Auflagen individuelle Abschläge vom Düngebedarf vorgenommen werden müssen.
In Ackerprofi können Sie diese Sonderzu- und -abschläge individuell für jede Düngebedarfsermittlung vornehmen.
Öffnen Sie die Schlagdaten des betroffenen Schlages und aktivieren Sie die Checkbox Sonderzu- und -abschläge in der Düngebedarfsermittlung. Anschließend finden Sie in der Düngebedarfsermittlung den Bereich Sonderzu- und -abschläge und können diese in kg/ha individuell hinterlegen sowie optional eine Begründung angeben. Um einen Abschlag einzutragen, verwenden Sie ein Minus-Zeichen vor dem gewünschten kg/ha Wert.
Hinterlegte Sonderzu- und -abschläge finden Sie auf den Berichten zur Düngebedarfsermittlung. Beachten Sie, dass die Begründungen aus Platzgründen nur auf dem Bericht Düngebedarfsermittlungen einzeln mit ausgegeben werden können.