Neuer Anbau mit Stilllegungs-Kultur
Seit diesem Jahr müssen Sie erstmalig verpflichtend 4% Ihrer Ackerfläche stilllegen. Die Stilllegung wird im GAP-Antrag über spezifische EU-Codes gekennzeichnet. Wenn Sie in Ackerprofi bei Anlage eines neuen Anbaus einen dieser spezifischen EU-Codes angeben, erkennt Ackerprofi, dass es sich um eine Stilllegung handelt. Sollte die automatisch vorgeschlagene Kennzeichnung als Stilllegung einmal nicht passen, können Sie die Kennzeichnung über die Checkbox einfach manuell anpassen.