Herbstdüngung: Das müssen Sie bei der Düngebedarfsermittlung beachten
In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen einfachen Überblick darüber geben, welche Vorgaben bei der diesjährigen Herbstdüngung beachtet werden müssen und wie Ackerprofi Ihnen bei der vereinfachten Düngebedarfsermittlung für die Flächen Ihres Betriebes fast die gesamte Arbeit abnimmt. Denn Landwirtschaft findet nicht im Büro statt.
Rechtlicher Rahmen: Was sieht die Düngeverordnung zur Herbstdüngung vor?
Die neue Düngeverordnung schreibt vor, dass vor der Durchführung einer Düngungsmaßnahme zunächst der Düngebedarf der angebauten Kultur zu ermitteln ist. Dies gilt gleichermaßen für das Frühjahr und den Herbst. Maßgeblich und begrenzend ist für die Herbstdüngung die ausgebrachte Menge an Stickstoff. So darf eine Düngung maximal in Höhe von 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar bzw. 30 kg Ammoniumstickstoff je Hektar erfolgen.
Welche Sperrfristen müssen Sie bei der Herbstdüngung beachten?
Grundsätzlich sieht die DüV für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel eine Sperrfrist vor, die mit der Ernte der letzten Hauptfrucht beginnt und am 31. Januar des Folgejahres endet. Ausgenommen davon dürfen auf Ackerland nur Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte gedüngt werden, sofern diese bis zum 15.09. ausgesät wurden sowie Wintergerste, die nach einer Getreidevorfrucht angebaut wird, sofern eine Aussaat bis zum 01.10. erfolgt ist, um eine ausreichende Vorwinterentwicklung der Kulturen sicherstellen zu können. Eine Herbstdüngung ist in diesen Fällen bis zum 01.10. zulässig. Liegen die Flächen in einem roten Gebiet, können weitere Kulturen von der Düngung ausgenommen sein.
Beachten Sie, dass für die Ausbringung von Festmist im Herbst abweichende Sperrfristen einzuhalten sind.
Düngebedarfsermittlung mit Ackerprofi
- DüV- und CC-konform
- Rechtlich belastbar & bundeslandspezifisch
- Auch als Sammel-DBE zu erstellen
- Automatisierter 20%-Abzug bei Flächen in nitratbelasteten Gebieten
- Niedersachsen: Automatische Reduktion des Phosphatbedarfs in eutrophierten Gebieten
- Düngebedarfsermittlung verfügbar für Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
- Nach Bedarfsermittlung sehen Sie stets den Live-Düngesaldo inkl. Abzug von Düngemaßnahmen
Welche bundeslandspezifischen Vorgaben müssen Sie bei der Herbstdüngung beachten?
Neben den generellen Vorgaben der Düngeverordnung zur Herbstdüngung gibt es je nach Bundesland weitere Vorgaben, die Sie beachten müssen. Die landesspezifischen Vorgaben unterscheiden sich beispielsweise in der Berücksichtigung der Stickstoffnachlieferung aus dem Boden sowie der organischen Düngung der letzten Jahre.
Mit Ackerprofi können Sie die Herbstdüngebedarfsermittlung düv- und cc-konform für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Bayern erstellen. In unseren Videotutorials gehen wir für Sie auf die spezifischen Verordnungen der Bundesländer ein und erklären Ihnen genau, was zu beachten ist und zeigen Ihnen, wie Sie Düngebedarfe in der Software Ackerprofi ermitteln können.
PDF Downloads & Videotutorials
Zudem finden Sie hier noch Wissenswertes über die Spezifik in Ihrem Bundesland:
Brauche ich auch bei der Herbst-Düngebedarfsermittlung eine Nmin-Probe?
Ob Sie auch bei der Ermittlung des Herbst-Düngebedarfes einen Nmin-Wert berücksichtigen müssen, hängt maßgeblich von den Vorgaben Ihres Bundeslandes und von der angebauten Kultur ab. In der Regel ist eine Nmin-Beprobung im Herbst jedoch nur auf Winterrapsflächen in nitratbelasteten Gebieten erforderlich, da der Nmin-Wert hier ausschlaggebend dafür ist, ob eine Herbstdüngung zulässig ist.
Bei Flächen auf denen eine eigene Nmin-Beprobung nicht zwingend erforderlich ist, jedoch der Nmin-Wert bei der normalen Hauptfruchtdüngebedarfsermittlung in Abzug gebracht werden kann, ermittelt Ackerprofi Ihnen automatisch anhand der offiziellen bundeslandspezifischen Nmin-Richtwerte den für Ihre Fläche zutreffenden Nmin-Wert. Dieser wird zudem automatisch in Ihrer Düngebedarfsermittlung angepasst, sobald sich die veröffentlichten Richtwerte ändern.
Wie erstellen Sie mit DELOS eine Herbst-Düngebedarfsermittlung?
Mit Ackerprofi ist die Erstellung der Düngebedarfsermittlung im Herbst genauso einfach wie die normale Düngebedarfsermittlung. Sobald Sie bei der Erstellung einer neuen Düngebedarfsermittlung ein Planungsdatum zwischen dem 01.07. und 30.09. wählen, erkennt Ackerprofi automatisch, dass es sich um eine Herbstdüngebedarfsermittlung handelt und grenzt die zur Auswahl stehenden Kulturen selbständig auf die Kulturen ein, die im Herbst grundsätzlich einen Düngebedarf aufweisen können.
Nach der Auswahl der Kultur füllen sich alle Angaben, die Sie bereits in der Ackerschlagkartei hinterlegt haben, automatisch. Das gilt unter anderem für die angebaute Kultur, das Aussaatdatum, die Vorfrucht sowie die Ergebnisse Ihrer Bodenproben. Auch die Auflagen für Flächen in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten berücksichtigt Ackerprofi automatisiert, sobald Sie die Fläche in den Stammdaten gekennzeichnet haben. Wenn Sie Ihre Ackerschlagkartei kontinuierlich pflegen, erstellt sich Ihre Düngebedarfsermittlung somit fast von selbst.
Wie müssen die im Herbst getätigten Düngungen im nächsten Jahr angerechnet werden?
Wenn Sie die Düngemaßnahmen im Herbst mit Ackerprofi dokumentieren, berücksichtigt Ackerprofi automatisch die anrechenbaren Werte für die nächste Düngebedarfsplanung im Frühjahr. Wie hoch die Anrechenbarkeit der Herbstdüngung zu den Folgekulturen des nächstens Erntejahres ausfällt, wird auch hier von der Herbstkultur bestimmt: Eine Herbstdüngung zu Zwischenfrüchten ist zu 10% der ausgebrachten Stickstoffmenge im Folgejahr anzurechnen. Eine Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergerste muss hingegen vollständig in Höhe der Anrechenbarkeit bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr berücksichtigt werden. Eine Herbstdüngung mit Festmist oder Kompost außerhalb der Sperrfrist muss zudem erst zur ersten Hauptkultur des folgenden Frühjahres berücksichtigt werden. Ackerprofi beherrscht aber auch diese Vorgaben automatisiert und nimmt Ihnen hier die Arbeit ab.
Welche weiteren Punkte müssen Sie beachten, wenn Sie eine Herbstdüngung vornehmen wollen?
Grundsätzlich gelten für die Herbstdüngung die gleichen Aufzeichnungsfristen wie für die Düngung im Frühjahr. Auch die Herbstdüngung muss somit spätestens am 2. Tag nach der Düngung inklusive Düngungsdatum, Schlaggröße sowie Art und Menge des ausgebrachten Düngemittels und ausgebrachter Nährstoffmengen an N und P2O5 dokumentiert werden. Die Aufzeichnung einer Düngemaßnahme kann Ihnen Ackerprofi noch nicht automatisiert abnehmen, aber wenn Sie dafür unsere mobile App fürs Smartphone Ackerprofi Landwirt verwenden, fühlt es sich fast so an.