NRW – Was müssen Sie bei der novellierten WDüngNachwVO beachten?
Wer muss melden?
So war es bisher: Meldepflichtig waren Abgeber von Wirtschaftsdünger und Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten.
Neu ist: Meldepflichtig sind nun neben den Abgebern auch alle Empfänger dieser Stoffe, unabhängig aus welchem Bundesland/Land importiert wird.
Wann muss die Meldung erfolgen?
So war es bisher: Spätestens zum Ablauf des 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr
Neu ist: Die Meldung muss jetzt spätestens einen Monat nach Ablauf eines Halbjahreszeitraumes im Meldeprogramm erfasst werden. Das bedeutet konkret, dass Sie ab sofort zwei Mal pro Jahr sämtliche Wirtschaftsdüngerbewegungen melden müssen: bis zum 31. Juli über alle Bewegungen des vergangenen 1. Halbjahres (01. Januar – 30. Juni) und dann spätestens am 31. Januar über alle Bewegungen des vergangenen 2. Halbjahres (01. Juli – 31. Dezember).
Da die neue Verordnung leider nicht punktgenau zu Anfang des Jahres in Kraft trat, dürfen Wirtschaftsdüngerbewegungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis Inkrafttreten der neuen Verordnung, also bis zum 13.05.2022, noch nach der alten Verordnung gemeldet werden, so dass die Meldung dieser Bewegungen erst zum 31.03.2023 erfolgen muss. Das ist so krumm, das hat sogar uns hier in der Redaktion Kopfzerbrechen bereitet.
Sie können es sich natürlich auch leicht machen und im kommenden Juli einfach alle Abgaben und Aufnahmen des kompletten vergangenen Halbjahres melden. Falsch machen Sie damit nichts, da Sie in jedem Falle mehr als notwendig melden.
Wie erfolgt die Meldung?
So war es bisher: Abgeber mussten bisher entsprechende Aufzeichnungen erstellen, z.B. als Lieferschein. Mit Ackerprofi können Sie Wirtschaftsdüngerabgaben buchen und Ackerprofi erstellt automatisch den entsprechenden Lieferschein. Ackerprofi verfügt zudem über eine Exportschnittstelle eigens für die Wirtschaftsdüngermeldung. Hier geben Sie einfach den gewünschten Zeitraum an, also eines der beiden Halbjahre und Ackerprofi erstellt Ihnen eine CSV-Datei mit dem gesammelten Wirtschaftsdüngerabgaben, die Sie anschließend nur noch ins Wirtschaftsdüngermeldeprogramm importieren müssen.
Neu ist: Auch Empfänger benötigen jetzt entsprechende Aufzeichnungen, die gemeldet werden können. Als Empfänger haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten.
Wie melden Sie die Aufnahme von Wirtschaftsdünger?
A) Manuell im Meldeprogramm
Sie bewahren die Lieferscheine, die Sie vom Abgeber erhalten auf und melden mit manuellen Eingaben über das Wirtschaftsdüngermeldeprogramm.
Nachteil: Mit den manuellen Angaben kann das eine langwierige und nervige Sache werden.
B) Im Meldeprogramm nach Abgebermeldungen suchen
Laut Angaben der Landwirtschaftskammer NRW besteht im Meldeprogramm die Möglichkeit, die dort vom Abgeber gemeldeten Bewegungen für den eigenen Empfang zu übernehmen.
Vorteil: Schnell gemacht
Nachteil: Die Daten landen weder in Ihrer 170kg N-Obergrenze noch in Ihrer Stoffstrombilanz – Sie müssen die Meldungen also noch herunterladen und manuell verarbeiten
C) Abgebermeldungen in Ackerprofi importieren
Sie übernehmen im Meldeprogramm die von Ihren Lieferanten gemeldeten Bewegungen für den eigenen Empfang, laden diese herunter und importieren sie in Ackerprofi.
Das hat gleich mehrere Vorteile:
- Relevante Daten landen durch den Import in Ackerprofi direkt in der 170kg N-Obergrenze und Stoffstrombilanz
- Sie können die importierten Dünger anschließend in Düngemaßnahmen verbuchen
Für den Wirtschaftsdüngerimport haben wir für Sie gleich ein passendes Videotutorial.