Mit der Schlagteilung können Sie Schläge innerhalb eines Erntejahres aufteilen und bei Bedarf in einem Folgejahr wieder zusammenführen.
Voraussetzungen für die Teilung
- Zum Schlag wurden keine Erntemaßnahmen im aktuellen Erntejahr gebucht.
- Es bestehen keine offenen Aufträge auf dem Schlag.
- Der Schlag ist nicht in einem Folgejahr vorhanden.
Gut zu wissen
- Teilschläge lassen sich wie reguläre Schläge in das nächste Erntejahr übernehmen.
- Bereits erfasste Anbauten und Maßnahmen werden automatisch auf die Teilschläge übertragen. Düngebedarfsermittlungen werden nicht übernommen und müssen ggf. neu erstellt werden.